Bei vielen Gelegenheiten finden sich Menschen zusammen, um etwas gemeinsam zu tun, gemeinsam ein Ziel zu verfolgen, einen Sport auszuüben, zu musizieren oder einem Hobby zu frönen. Mit der Gründung eines Vereines wird eine rechtliche Grundlage für gemeinsame Aktivitäten geschaffen. Diese Formalisierung, die in den Statuten festgeschrieben ist, wird mitunter als eigentümlich und "typisch deutsch" empfunden. Nach innen jedoch schafft die Formalisierung klare Verantwortlichkeiten, die Grundlage, gemeinsame Entscheidungen so zu treffen, dass sich die Vereinsmitglieder daran beteiligen können (Vereine als Keimzellen der Demokratie).
Nach außen braucht es eine klare Struktur aus praktischen Überlegungen: Ein Verein ist berechenbarer und auch vertrauenswürdiger als ein loser Zusammenschluss von Personen. Durch die Bildung eines Vereins wird außerdem der Eindruck der Bedeutung und Wichtigkeit des Vereinsanliegens vermittelt.
Das Grundgesetz bietet die rechtliche Grundlage für die Vereinsfreiheit, nach der alle Deutschen das Recht haben Vereine und Gesellschaften zu gründen, solange ihr Zweck oder ihre Tätigkeit nicht den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Für diese Fälle stellt das Vereinsgesetz auf, welche behördlichen Maßnahmen getroffen werden können.
Ein Verein im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, unabhängig vom Wechsel der Mitglieder, zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung. Der Zweck eines Vereines kann jeder Gestalt sein, sofern er nicht zu den im Gesetz genannten Ausnahmen gehört.
Gesetzlich wird zwischen dem wirtschaftlichem und dem nichtwirtschaftlichem Verein, sog. Idealverein, unterschieden. Unterscheidungskriterium ist hierbei der Vereinszweck .Bei einem wirtschaftlichem Verein ist der Zweck ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, alle übrigen Zwecke unterliegen dem nichtwirtschaftlichen Verein.
Hinsichtlich des Idealvereins unterscheidet der Gesetzgeber zwischen dem eingetragenen und dem nichteingetragenem Verein. Beide Formen unterscheiden sich lediglich durch die Tatsache, dass der eingetragenen Verein im Vereinsregister eingetragen worden ist.
Der nichteingetragenen Verein entsteht mit dem erfolgreichen Abschluss der Gründungsversammlung, während der eingetragene Verein erst mit der Eintragung aus dem zuvor nichtrechtsfähigen Verein hervorgeht.
Bei dem nichteingetragenen Verein haften die für ihn in seinem Namen Handelnden persönlich. Die Haftung bei dem in das Vereinsregister eingetragenen Verein ist hingegen so geregelt, dass grundsätzlich nur der Verein als solcher hafte, nicht aber der Vorstand oder gar die Mitglieder.
Bevor die zukünftigen Vereinsmitglieder sich jetzt schon auf die Erledigung der Formalitäten stürzen, sollten sie sich folgende Fragen (noch einmal) stellen, um die Entwicklung von der Vereinsidee bis zur Gründung erfolgreich abzuschliessen.
Je klarer die Ziele und Anliegen eines Vereines definiert sind, desto eher kann man sie erreichen.
Je schwammiger der Vereinszweck ist, desto schwieriger wird es, Interessenten, Mitglieder und Partner zu finden.
Nach kompletter erfolgreicher Abarbeitung aller Fragen sollten Sie sich den folgenden Gründungsformalitäten widmen, die jedoch nur in diesem Umfang für den eingetragenen und damit rechtsfähigen Verein, den so genannten e.V., gelten:
Der Antrag muss von allen vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet sein; dabei sind Name, Sitz und Anschrift des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung und Name, Beruf und Anschrift der Vorstandsmitglieder anzugeben.
Die Unterschriften des Vorstands müssen öffentlich beglaubigt sein; dies geschieht durch persönliches Erscheinen und Vorlage des Personalausweises / Reisepasses beim Notar.
In der Regel reicht danach der Notar eine Anmeldung mit den beglaubigten Unterschriften und Unterlagen beim Registergericht (Amtsgericht) ein.
Wenn die Vereinsidee klar und transparent entwickelt ist, kann der nächste Schritt, dieUmsetzung der Idee in ein Konzept, gemacht werden. Dieses sollte beinhalten: